Unternehmen

Um als Unternehmer dem Wettbewerb mit anderen standhalten zu können, benötigen Sie nicht nur eine gute Geschäftsidee, sondern vor allem auch eine individuelle Beratung bei der rechtlichen Umsetzung Ihres Vorhabens. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Unternehmung alleine, mit im Betrieb ebenfalls tätigen Partnern oder mit bloßen Geldgebern durchführen wollen.

Die Existenzgründung, aber auch jede Umstrukturierung, ist mit unzähligen rechtlichen Hürden verbunden. Dies gilt für Einzelunternehmer in gleicher Weise wie für Großkonzerne und egal ob Sie sich für eine Einzelfirma, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – auch in der Form der Unternehmergesellschaft (sog. „Mini-GmbH“) –, eine Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder eine sonstige Gesellschaft entscheiden.

Rechtliche Begleitung in allen Unternehmensstadien

Der Notar berät Sie hier bereits bei den Fragen hinsichtlich der Auswahl der passenden Unternehmensform und ihrer Folgen, er formuliert Ihnen die Gründungsurkunde, Ihren maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag und veranlasst die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister. Geldgeber können durch unterschiedlichste Beteiligungsstrukturen oder Treuhandvereinbarungen an das Unternehmen gebunden werden und möglicherweise einen gewünschten Einfluss auch auf die Geschäftstätigkeit erhalten. Nicht zuletzt sind Risiken einer persönlichen Haftung zu minimieren und Privatvermögen wie etwa das Familienheim als Existenzgrundlage zu schützen.

Nach erfolgreicher Gründung Ihres Unternehmens können sich Veränderungen ergeben. Die rechtlichen Grundlagen sind dann dem veränderten Umfeld sowie den neuen Erfordernissen anzupassen. Der Notar berät und begleitet Sie auch hier und ist bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen (Satzungsänderungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung) zuständig. Sollten Sie Ihr Unternehmen in der Familie an den Nachfolger weitergeben (Unternehmensnachfolge) oder an Außenstehende im Ganzen oder teilweise veräußern wollen, gestaltet der Notar die erforderliche Überlassungsurkunde bzw. den Unternehmenskaufvertrag sowie sämtliche hiermit zusammenhängende Handelsregisteranmeldungen. In vielen weiteren Fragen der Umstrukturierung, z.B. bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder beim Gesellschafterwechsel, hat der Gesetzgeber die notarielle Mitwirkung vorgegeben. Das gleiche gilt bei der Bestellung und Abberufung etwa von Geschäftsführern oder Prokuristen.

Auch im Rahmen der endgültigen Aufgabe und Abwicklung des Unternehmens stellen sich unzählige Fragen. Der Notar berät und begleitet Sie im Zusammenhang mit der Auflösung und Liquidation von Unternehmen und wickelt die erforderlichen Handelsregisteranmeldungen ab.

In allen diesen Fällen ist eine individuelle Beratung unverzichtbar. Gerne beraten wir als Notar Sie und Ihre Partner auch fachübergreifend unter Berücksichtigung der familien- und erbrechtlichen Problematiken, in steuerlichen Fragen häufig gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Wenn Sie unser „Datenblatt zur (Bar-)Gründung einer GmbH bzw. einer UG (haftungsbeschränkt)“ herunterladen wollen, klicken Sie bitte hier.