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Datenblätter

Geldwäsche

Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften/GbR/Vereinen/Stiftungen feststellen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG). Nachstehend finden Sie den entsprechenden Fragebogen zum wirtschaftlich Berechtigten.


Infobroschüren

Nachstehend finden Sie weitere wichtige Informationen
Hinweis: Diese Downloads werden von der Bundesnotarkammer (www.notar.de) bereitgestellt.